Pflege verstehen

Pflegegrad berechnen: die 6 Module des Medizinischen Dienstes

Selbsteinschätzung, Stand 2026 Aktualisiert am 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Der Rechner fragt die sechs Module der Begutachtung ab, gewichtet Ihre Angaben genauso wie der Medizinische Dienst und zeigt einen ungefähren Punktwert mit zugeordnetem Pflegegrad. Er ist eine Selbsteinschätzung zur Vorbereitung, keine Begutachtung und kein Ersatz für den Bescheid der Pflegekasse.

Der Rechner oben bildet die sechs Module ab, die auch der Medizinische Dienst bei der Begutachtung prüft, und rechnet sie mit derselben Gewichtung zusammen. Der folgende Abschnitt erklärt, wie diese Rechnung im Hintergrund funktioniert, welche Annahmen sie trifft und wo ihre Grenzen liegen — damit Sie das Ergebnis richtig einordnen können.

Die sechs Module und ihre Gewichtung

Jede der sechs Fragengruppen im Rechner entspricht einem Modul der Begutachtungsrichtlinien und geht mit einem festen Prozentsatz in die Gesamtpunktzahl ein:

Die sechs Module der Begutachtung und ihre Gewichtung
Nr.ModulGewichtungWas geprüft wird
Modul 1Mobilität10 %Positionswechsel, Halten, Umsetzen, Fortbewegen, Treppensteigen
Modul 2Kognitive und kommunikative Fähigkeiten15 %Nur der höhere Wert aus Modul 2 oder 3 zählt
Modul 3Verhaltensweisen und psychische Problemlagen15 %Nur der höhere Wert aus Modul 2 oder 3 zählt
Modul 4Selbstversorgung40 %Körperpflege, Ernährung, Ausscheidung
Modul 5Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen20 %Medikation, Verbände, Arztbesuche, Therapien
Modul 6Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte15 %Tagesablauf, Beschäftigung, Kontakte

Diese Gewichtung ist keine Annahme dieser Seite, sondern gesetzlich in den Begutachtungsrichtlinien festgelegt. Sie erklärt, warum zwei Personen mit ähnlichem Gesamteindruck auf sehr unterschiedliche Pflegegrade kommen können: Wer in der Selbstversorgung stark eingeschränkt ist, bekommt mehr Gewicht angerechnet als jemand mit vergleichbaren Einschränkungen allein bei der Mobilität. Ausführlicher erklärt das die Seite zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Die Sonderregel bei Modul 2 und 3

Eine Besonderheit betrifft die Module Kognition und Verhalten: Der Rechner addiert sie nicht, sondern übernimmt nur den höheren der beiden Einzelwerte mit 15 Prozent. Das entspricht exakt der Regel, nach der auch die Begutachtung selbst rechnet, weil sich kognitive und psychische Einschränkungen bei vielen Erkrankungen inhaltlich überschneiden. Wer bei beiden Modulen hohe Werte einträgt, sieht deshalb im Ergebnis keinen doppelten Effekt.

Von der Gesamtpunktzahl zum Pflegegrad

Aus der gewichteten Summe aller Module ergibt sich eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100. Diese wird dann einer von fünf Stufen zugeordnet:

Gewichtete Gesamtpunkte und zugeordneter Pflegegrad
PflegegradGewichtete PunkteBeeinträchtigung
Pflegegrad 112,5 bis unter 27geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 227 bis unter 47,5erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 347,5 bis unter 70schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 470 bis unter 90schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 590 bis unter 100schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Die Grenzen sind als Bereiche definiert, nicht als runde Zahlen. Das bedeutet: Ein Ergebnis von 46 Punkten und eines von 47,4 Punkten führen beide noch zu Pflegegrad 2, obwohl der Abstand zur nächsten Schwelle sehr unterschiedlich groß ist. Gerade in der Nähe einer Schwelle lohnt es sich, die eigenen Angaben noch einmal zu prüfen, bevor Sie sich auf ein Ergebnis verlassen.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, jemand erreicht folgende Werte je Modul: Mobilität 60 von 100 möglichen Punkten, Kognition 40, Verhalten 20, Selbstversorgung 70, krankheitsbedingte Anforderungen 30, Alltagsgestaltung 50. Für Modul 2 und 3 zählt nur der höhere Wert, hier also 40 aus Kognition, nicht die Summe aus 40 und 20. Jeder Modulwert wird dann mit seinem Gewicht multipliziert und alles addiert: Mobilität 60 × 10 % = 6,0, Kognition/Verhalten 40 × 15 % = 6,0, Selbstversorgung 70 × 40 % = 28,0, krankheitsbedingte Anforderungen 30 × 20 % = 6,0, Alltagsgestaltung 50 × 15 % = 7,5. In der Summe ergibt das 53,5 Punkte, was nach der Tabelle oben Pflegegrad 3 entspricht. Dieses Beispiel zeigt zugleich, warum Selbstversorgung mit 28 von 53,5 Punkten hier mehr als die Hälfte des Ergebnisses ausmacht, obwohl der Rohwert dort nicht am höchsten liegt.

Was der Rechner nicht leisten kann

Der Rechner arbeitet mit denselben Gewichtungsregeln wie die Begutachtung, kennt aber weder Ihren tatsächlichen Alltag noch die feineren Abstufungen innerhalb jedes Moduls, die ein Gutachter oder eine Gutachterin vor Ort einschätzt. Selbsteinschätzungen neigen zudem in beide Richtungen zu Verzerrungen: Manche unterschätzen ihren Bedarf aus Gewohnheit oder Stolz, andere überschätzen ihn aus Sorge, bei der echten Begutachtung nicht ernst genommen zu werden. Das Ergebnis dieses Rechners ist deshalb ausdrücklich eine Annäherung zur eigenen Orientierung, keine Prognose für den tatsächlichen Bescheid, und in keinem Fall eine Aussage des Medizinischen Dienstes oder einer Pflegekasse.

Was Sie mit dem Ergebnis tun sollten

Liegt Ihr geschätzter Punktwert nahe an einer Schwelle, lohnt es sich, vor dem eigentlichen Begutachtungstermin genauer zu dokumentieren, wo im Alltag tatsächlich Unterstützung gebraucht wird, etwa mit einem kurzen Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen. Wie ein solcher Termin abläuft und worauf der Gutachter oder die Gutachterin besonders achtet, erklärt die Seite zur Begutachtung im Detail. Haben Sie noch keinen Antrag gestellt, ist der nächste Schritt ohnehin unabhängig vom Rechnerergebnis derselbe: den Pflegegrad beantragen, denn erst das Antragsdatum bestimmt, ab wann später Leistungen gezahlt werden. Wer bereits einen anerkannten Pflegegrad hat und stattdessen wissen möchte, welches Geld und welche Ansprüche konkret dazugehören, findet die Antwort im Leistungs-Rechner.

Häufige Fragen

Ersetzt der Rechner die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst?

Nein. Der Rechner liefert eine Orientierung nach denselben Regeln, entscheidet aber nichts. Verbindlich ist ausschließlich das Gutachten, auf dessen Grundlage die Pflegekasse den Bescheid erstellt.

Warum zählt bei mir nur eines von zwei Modulen?

Kognition (Modul 2) und Verhalten (Modul 3) werden nicht addiert. Es fließt nur der höhere der beiden Einzelwerte mit 15 Prozent in die Gesamtpunktzahl ein, das ist so in den Begutachtungsrichtlinien festgelegt.

Warum wiegt Selbstversorgung so viel mehr als Mobilität?

Modul 4, Selbstversorgung, geht mit 40 Prozent ein, Modul 1, Mobilität, nur mit 10 Prozent. Diese Gewichtung ist gesetzlich festgelegt und bildet ab, wie stark der jeweilige Bereich den täglichen Unterstützungsbedarf tatsächlich prägt.

Was mache ich, wenn mein Ergebnis knapp unter einer Schwelle liegt?

Notieren Sie, in welchem Modul die meisten Punkte fehlen, und schildern Sie diesen Bereich bei der echten Begutachtung möglichst konkret. Knappe Fälle entscheiden sich oft an einzelnen gut dokumentierten Details.

Quellen

Beträge geprüft am 24. August 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Nächste Schritte

  1. Module im Detail verstehen

    Wie der Medizinische Dienst jedes Modul konkret prüft und bewertet.

    Zur Begutachtung →
  2. Pflegegrad beantragen

    Ohne Antrag bei der Pflegekasse findet keine Begutachtung statt.

    Antrag stellen →
  3. Leistungen zum Ergebnis ansehen

    Welches Geld und welche Ansprüche zu Ihrem geschätzten Pflegegrad gehören.

    Zum Leistungs-Rechner →

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