Wie viel Zuschuss bekomme ich für den Umbau?
Kurz gesagt
Sie geben die Art der Maßnahme und die Zahl der pflegebedürftigen Personen im Haushalt ein, der Rechner zeigt den möglichen Zuschuss: bis zu 4.180 € für eine Person, bis zu 16.720 € wenn bis zu vier anerkannt Pflegebedürftige im selben Haushalt leben.
Der Rechner oben verbindet zwei Angaben, die Art der geplanten Maßnahme und die Zahl der pflegebedürftigen Personen im Haushalt, zu einem möglichen Zuschuss. Der folgende Abschnitt erklärt, wie sich dieser Betrag bei mehreren Beteiligten zusammensetzt und wo die Grenzen dieser Rechnung liegen.
Die Grundregel: bis zu 4.180 € je Maßnahme
Für eine einzelne pflegebedürftige Person zahlt die Pflegekasse nach § 40 SGB XI bis zu 4.180 € je wohnumfeldverbessernder Maßnahme, etwa für einen Treppenlift oder einen Badumbau. Dieser Betrag ist eine Obergrenze, keine Pauschale: Kostet der Umbau weniger, wird nur der tatsächliche Betrag erstattet. Ausführlich erklärt, was dabei als eigenständige Maßnahme zählt, die Seite zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen.
Wie sich der Zuschuss bei mehreren Personen aufaddiert
Leben mehrere anerkannt Pflegebedürftige im selben Haushalt, etwa ein Ehepaar oder eine Wohngemeinschaft, wird der Zuschuss für dieselbe Maßnahme anteilig für bis zu vier Personen zusammengerechnet. Wichtig ist dabei, dass es sich nicht um vier vollständig getrennte Zuschüsse von je 4.180 € handelt, sondern um eine gemeinsame Obergrenze, die mit jeder weiteren pflegebedürftigen Person wächst:
| Anzahl anerkannt Pflegebedürftiger im Haushalt | Möglicher Zuschuss |
|---|---|
| 1 Person | bis zu 4.180 € |
| 2 Personen | bis zu 8.360 € |
| 3 Personen | bis zu 12.540 € |
| 4 Personen | bis zu 16.720 € |
Diese Zusammenrechnung gilt für dieselbe bauliche Maßnahme, die allen Beteiligten zugutekommt, etwa einen gemeinsam genutzten Treppenlift oder ein gemeinsam genutztes barrierefreies Bad. Sie gilt nicht automatisch für jede beliebige Kombination aus Personen und Umbauten im Haushalt.
Warum eine dritte, nicht pflegebedürftige Person die Summe nicht erhöht
Für die Berechnung zählt ausschließlich die Zahl der anerkannt Pflegebedürftigen, nicht die Gesamtzahl der Haushaltsmitglieder. Leben in einer Wohnung zwei Pflegebedürftige und zusätzlich eine dritte Person ohne eigenen Pflegegrad, etwa ein erwachsenes Kind, das mitwohnt, bleibt die Obergrenze bei den für zwei Personen vorgesehenen 8.360 €. Der Rechner berücksichtigt deshalb nur die Anzahl der Pflegebedürftigen, die Sie angeben, nicht die tatsächliche Haushaltsgröße insgesamt.
Warum die Obergrenze je Maßnahme neu gilt
Die Zusammenrechnung mehrerer Personen bezieht sich immer auf eine einzelne, klar abgrenzbare Maßnahme. Plant derselbe Zwei-Personen-Haushalt zunächst einen Treppenlift und im nächsten Jahr zusätzlich einen Badumbau, gilt für jede der beiden Maßnahmen eine eigene Obergrenze von bis zu 8.360 €, nicht eine gemeinsame Obergrenze für beide Umbauten zusammen. Diese beiden Vorhaben würden also getrennt beantragt und getrennt bewilligt.
Ein Rechenbeispiel
Ein Ehepaar, bei dem beide Partner als Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 anerkannt sind, plant einen gemeinsam genutzten Treppenlift. Nach der Tabelle oben steht dem Haushalt für diese eine Maßnahme eine Obergrenze von bis zu 8.360 € zu, unabhängig davon, welcher der beiden Partner den höheren Pflegegrad hat. Kostet der Treppenlift laut Kostenvoranschlag 9.500 €, verbleibt ein Eigenanteil von 1.140 €, sofern der volle Zuschuss bewilligt wird. Plant dasselbe Ehepaar im Folgejahr zusätzlich einen Badumbau, gilt dafür erneut eine eigene Obergrenze von bis zu 8.360 €, unabhängig vom bereits genutzten Zuschuss für den Treppenlift.
Grenzen des Rechners
Der Rechner geht davon aus, dass alle angegebenen Personen tatsächlich einen anerkannten Pflegegrad haben und im selben Haushalt leben; beides prüft er nicht selbst nach. Er bildet außerdem nur die gesetzliche Obergrenze ab, nicht den tatsächlichen Bewilligungsbescheid, der von der konkreten Maßnahme, dem eingereichten Kostenvoranschlag und der Prüfung durch die Pflegekasse abhängt. Für die genauen Kosten einer bestimmten Maßnahme, etwa eines Treppenlifts, liefert der Treppenlift-Kosten-Rechner eine ergänzende Einschätzung.
Was Sie mit dem Ergebnis tun sollten
Klären Sie zunächst, wie viele Personen im Haushalt tatsächlich einen anerkannten Pflegegrad haben, denn davon hängt die gesamte Obergrenze ab, nicht von der Zahl der Bewohner insgesamt. Stellen Sie danach den Antrag bei der Pflegekasse mit einem Kostenvoranschlag, bevor die Handwerksfirma beauftragt wird. Für eine konkrete Maßnahme wie einen Treppenlift oder ein barrierefreies Bad lohnt sich anschließend der Blick auf die jeweilige Detailseite, um die realistische Preisspanne mit dem hier berechneten Zuschuss zu vergleichen.
Häufige Fragen
Zählt jede Person im Haushalt für die höhere Summe?
Nein, nur anerkannt Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 1. Eine dritte, nicht pflegebedürftige Person im selben Haushalt erhöht die Obergrenze nicht.
Bekomme ich den vollen Betrag pro Person zusätzlich?
Nein. Die Beträge werden anteilig zu einer gemeinsamen Obergrenze für dieselbe Maßnahme zusammengerechnet, nicht als getrennte Einzelzuschüsse addiert.
Gilt der höhere Betrag auch für zwei unterschiedliche Maßnahmen?
Nein, die Zusammenrechnung gilt je Maßnahme. Ein Treppenlift und ein späterer Badumbau sind zwei eigenständige Maßnahmen mit jeweils eigener Obergrenze.
Was, wenn nur eine Person im Haushalt einen Pflegegrad hat?
Dann bleibt es bei bis zu 4.180 €, auch wenn weitere Personen im Haushalt leben, solange diese nicht selbst als pflegebedürftig anerkannt sind.
Quellen
- Sozialgesetzbuch XI — Soziale Pflegeversicherung — Base legal de todas las prestaciones y sus importes.
- Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes — Los seis módulos, sus preguntas y la ponderación de puntos.
- Metodología propia — Supuestos de las calculadoras y política de actualización.
Beträge geprüft am 24. August 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.
Nächste Schritte
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen im Detail
Was als Maßnahme zählt und wie oft sich der Zuschuss wiederholen lässt.
Zu den Maßnahmen → - Treppenlift-Kosten berechnen
Für eine konkrete Maßnahme die Preisspanne inklusive Zuschuss sehen.
Zum Treppenlift-Rechner → - Barrierefreies Bad planen
Kosten und Zuschuss für Dusche, Haltegriffe und Wannentausch.
Zum Badumbau →