Wohnung altersgerecht umbauen: Zuschüsse und Kosten
Kurz gesagt
Mit einem anerkannten Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 € je wohnumfeldverbessernder Maßnahme, etwa für einen Treppenlift, ein barrierefreies Bad oder die Beseitigung von Türschwellen.
Sobald ein Pflegegrad anerkannt ist, rückt für viele Haushalte eine praktische Frage in den Vordergrund: Wie bleibt die eigene Wohnung nutzbar, wenn Treppen, eine enge Dusche oder fehlende Haltegriffe zum Hindernis werden. Die Pflegeversicherung sieht dafür einen eigenen Zuschuss vor, der unabhängig von Pflegegeld oder Sachleistung gezahlt wird — den sogenannten Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Er deckt selten die vollen Kosten, senkt aber einen spürbaren Teil davon ab, und lässt sich mit etwas Planung gezielt für die Maßnahme einsetzen, die im eigenen Zuhause am dringendsten ist.
Dieser Zuschuss unterscheidet sich grundlegend von Pflegegeld und Sachleistung: Er wird nicht monatlich gezahlt, sondern einmalig je Maßnahme, und er setzt in der Regel voraus, dass der Antrag vor Beginn der Bauarbeiten bei der Pflegekasse eingeht. Wer erst nach dem Umbau einen Antrag stellt, riskiert, dass die Kosten nicht mehr erstattet werden.
Was die Pflegekasse bezahlt
Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 € je Maßnahme. Leben mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt, etwa ein Ehepaar, kann sich der Gesamtbetrag auf bis zu 16.720 € summieren, weil er anteilig auf mehrere Anspruchsberechtigte verteilt wird.
| Situation | Zuschuss der Pflegekasse |
|---|---|
| Eine pflegebedürftige Person im Haushalt | bis zu 4.180 € je Maßnahme |
| Mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt (bis zu 4 Personen) | bis zu 16.720 € insgesamt |
Als Maßnahme zählt jede bauliche Veränderung, die den Alltag mit Pflegebedarf spürbar erleichtert — vom Treppenlift über den Badumbau bis zur Verbreiterung von Türen. Welche Umbauten im Detail förderfähig sind, wie oft der Zuschuss beantragt werden kann und was bei mehreren Maßnahmen gilt, erklärt die Seite zu den Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen im Detail.
Entscheidend ist dabei der Begriff der eigenständigen Maßnahme: Ein Treppenlift und ein Badumbau gelten als zwei getrennte Maßnahmen, sodass für beide jeweils der volle Zuschuss möglich ist, auch wenn sie im selben Jahr umgesetzt werden. Das unterscheidet den Wohnumbau-Zuschuss deutlich von Leistungen wie dem Entlastungsbetrag, die an ein festes monatliches Budget gebunden sind.
Treppenlift: die häufigste Maßnahme
In der Praxis ist der Treppenlift der Umbau, für den der Zuschuss am häufigsten beantragt wird, weil Treppen oft die größte Hürde im Alltag darstellen. Die Kosten hängen stark von der Treppenform ab: Eine gerade Treppe ist deutlich günstiger auszustatten als eine Kurventreppe über zwei Etagen, und ein Außenlift oder ein Homelift liegt preislich noch einmal in einer anderen Größenordnung. Einen Überblick über Modelle, Preisklassen und die Frage, wann welche Variante sinnvoll ist, bietet die Seite Treppenlift: Modelle, Kosten und Zuschuss. Eine realistische Einordnung der Preisspannen je Treppenform liefert Was kostet ein Treppenlift?, während Treppenlift-Zuschuss der Pflegekasse zeigt, wie der Zuschuss konkret auf den Kaufpreis angerechnet wird. Wer eine hohe Einmalzahlung vermeiden möchte, findet unter Treppenlift mieten statt kaufen eine Alternative mit monatlicher statt einmaliger Zahlung. Passend dazu rechnet der Treppenlift-Kosten-Rechner die Preisspanne für die eigene Treppenform abzüglich des möglichen Zuschusses aus.
Barrierefreies Bad
Neben dem Treppenlift ist der Badumbau die zweithäufigste Maßnahme: eine bodengleiche Dusche statt einer Wanne, Haltegriffe und rutschfeste Böden senken das Sturzrisiko spürbar und lassen sich mit dem gleichen Zuschuss finanzieren wie ein Treppenlift. Wie sich der Zuschuss der Pflegekasse mit einer möglichen zusätzlichen KfW-Förderung kombinieren lässt und mit welchen Kosten Sie realistisch rechnen sollten, erklärt die Seite Barrierefreies Bad: Umbau und Zuschuss.
Weitere Ausstattung im Haushalt
Nicht jede Anpassung ist ein baulicher Umbau. Ein elektrisch verstellbares Pflegebett etwa wird über einen anderen Weg finanziert als der Umbauzuschuss, meist über ein ärztliches Rezept und die Krankenkasse statt über die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Wenn im Haushalt sowohl ein Umbau als auch ein Pflegebett anstehen, lohnt es sich, beide Wege getrennt zu prüfen, damit kein Anspruch ungenutzt bleibt. Auch kleinere Hilfen wie ein Hausnotruf-System oder digitale Pflegeanwendungen laufen über eigene, separate Pauschalen und lassen sich zusätzlich zum Umbauzuschuss nutzen, ohne dass sie sich gegenseitig ausschließen.
So gehen Sie den Umbau an
Wer nicht sicher ist, wo anzufangen ist, sollte zuerst klären, welche Maßnahme im eigenen Zuhause die größte Erleichterung bringt, und danach die passende Detailseite lesen. Für die meisten Haushalte ist das entweder der Treppenlift oder das Bad, oft auch beides nacheinander, da der Zuschuss je Maßnahme separat beantragt werden kann. Prüfen Sie als Nächstes im Wohnumbau-Zuschuss-Rechner, wie viel Zuschuss für Ihre konkrete Situation realistisch ist, bevor Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen.
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Häufige Fragen
Brauche ich für den Umbauzuschuss zwingend einen Pflegegrad?
Ja, der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen setzt einen anerkannten Pflegegrad voraus. Ohne Pflegegrad lohnt sich zuerst der Blick auf Pflegegrad 1 bis 5.
Reichen 4.180 € für einen Treppenlift?
Selten allein, denn ein Treppenlift kostet je nach Treppenform meist deutlich mehr. Der Zuschuss deckt einen Teil der Kosten ab, siehe Was kostet ein Treppenlift?.
Kann ich den Zuschuss mehrfach nutzen?
Ja, für jede eigenständige Maßnahme erneut, solange sie unterschiedliche Zwecke erfüllt. Details dazu stehen unter Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Was, wenn mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt leben?
Dann kann sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 € summieren, weil er anteilig für mehrere Personen berechnet wird.
Muss ich vor dem Umbau einen Antrag stellen?
Ja, der Antrag sollte vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse eingehen, sonst riskieren Sie, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Quellen
- SGB XI § 40 — Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen — Fuente del tope de 4.180 € y de la pauschale mensual de Hilfsmittel.
- GKV-Spitzenverband — Pflegeversicherung — Cifras vigentes y comunicados de cambios.
Beträge geprüft am 24. August 2026.