Pflege verstehen

Entlastungsbetrag: 131 € monatlich richtig nutzen

Stand 2026 Aktualisiert am 5 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Der Entlastungsbetrag ist eine Erstattung von bis zu 131 € im Monat, die allen Pflegegraden zusteht — auch Pflegegrad 1. Er wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnungen für Betreuungs- und Entlastungsangebote erstattet, und nicht genutzte Monatsbeträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen.

Der Entlastungsbetrag ist mit 131 € im Monat eine der am häufigsten übersehenen Leistungen der Pflegeversicherung, weil er anders funktioniert als das Pflegegeld: Es fließt kein automatischer Betrag aufs Konto, sondern die Pflegekasse erstattet Kosten, die tatsächlich für Betreuungs- oder Entlastungsangebote entstanden sind. Anspruch haben alle Pflegegrade von 1 bis 5 gleichermaßen, was ihn gerade für Pflegegrad 1 zur wichtigsten Geldleistung überhaupt macht, da diese Stufe sonst leer ausgeht. Wer den Betrag über Monate nicht abruft, verliert ihn zudem nicht sofort — dazu weiter unten mehr.

Viele Haushalte kennen den Entlastungsbetrag zwar dem Namen nach, lassen ihn aber ungenutzt verstreichen, weil er im Gegensatz zum Pflegegeld keine automatische Überweisung auslöst. Gerade bei geringem Pflegegrad oder bei Angehörigen, die die Pflege überwiegend allein stemmen, bleibt dadurch regelmäßig Geld liegen, das eigentlich für stundenweise Entlastung im Alltag vorgesehen ist.

Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Der Gesetzgeber grenzt den Verwendungszweck bewusst ein: Erstattungsfähig sind Leistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, zugelassene Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie ambulante Pflegedienste, soweit diese nicht bereits über die Pflegesachleistung abgerechnet werden. In der Praxis zahlen die meisten Haushalte damit Betreuungsgruppen, stundenweise Alltagsbegleitung, Einkaufs- und Haushaltshilfen oder Fahrdienste zu Arztterminen.

Kann erstattet werden Kann nicht erstattet werden
Anerkannte Alltagsbegleitung, Betreuungsgruppen Direkte Bezahlung von Angehörigen für Pflege
Tages- oder Nachtpflege (auch anteilig) Anschaffungen ohne Bezug zur Betreuung
Haushaltshilfe durch zugelassene Anbieter Leistungen bereits über Pflegesachleistung abgerechnet
Fahrdienste im Rahmen der Betreuung Rechnungen ohne Anerkennung nach Landesrecht
Kurzzeitpflege, wenn deren Budget ausgeschöpft ist Barauszahlung ohne Nachweis

Entscheidend ist, dass der Anbieter nach dem jeweiligen Landesrecht als Unterstützungsangebot im Alltag anerkannt ist. Diese Anerkennung ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, weshalb sich vor der Buchung ein Blick in die Anbieterliste der eigenen Pflegekasse lohnt. Nicht anerkannte Dienstleistungen werden auch dann nicht erstattet, wenn sie inhaltlich sinnvoll erscheinen.

Wie läuft die Erstattung ab?

Anders als beim Pflegegeld zahlt die Kasse nichts im Voraus. Der Ablauf folgt immer demselben Muster: Zuerst wird die Leistung bei einem anerkannten Anbieter in Anspruch genommen und bezahlt, dann reicht die pflegebedürftige Person oder eine bevollmächtigte Person die Originalrechnung zusammen mit einem kurzen Erstattungsformular bei der Pflegekasse ein. Die Kasse überweist den erstattungsfähigen Betrag anschließend auf das hinterlegte Konto, in der Regel innerhalb weniger Wochen.

Eine vorherige Genehmigung ist für den Entlastungsbetrag selbst meist nicht erforderlich, solange der Anbieter anerkannt ist und die Kosten im Rahmen des verfügbaren Guthabens liegen. Wie genau das Formular der jeweiligen Kasse aussieht, unterscheidet sich im Detail; ein durchgespieltes Beispiel für eine große Kasse findet sich beim AOK-Antrag für den Entlastungsbetrag. Wer noch keine passenden Formulare zur Hand hat, findet den Überblick über alle Kassen in der Kassenübersicht.

Der Übertrag: die wichtigste Information dieser Seite

Der Entlastungsbetrag wird als Jahresbudget von 12 × 131 € behandelt, nicht als starrer Monatsbetrag, der am Monatsende verfällt. Wird in einem Monat nichts oder weniger als 131 € abgerufen, bleibt die Differenz erhalten und steht in den Folgemonaten zusätzlich zur Verfügung. Am Jahresende endet dieses Guthaben jedoch nicht abrupt: Nicht verbrauchte Beträge aus einem Kalenderjahr werden automatisch auf das erste Halbjahr des Folgejahres übertragen und können dort bis zum 30. Juni zusätzlich zum laufenden Monatsbetrag genutzt werden.

Diese Übertragsregel läuft automatisch bei der Pflegekasse mit; ein gesonderter Antrag dafür ist nicht nötig. Wichtig ist nur, die Rechnungen und Nachweise für das gesamte Zeitfenster aufzubewahren, damit die Kasse den höheren Erstattungsbetrag im ersten Halbjahr auch tatsächlich zuordnen kann. Wer regelmäßig nachrechnet, vermeidet, dass am 30. Juni ungenutztes Guthaben ersatzlos verfällt.

Wie viel Geld kommt über ein Jahr zusammen?

Wer den Entlastungsbetrag als reinen Monatswert betrachtet, unterschätzt häufig, was sich über zwölf Monate und mit dem Übertrag ins Folgejahr tatsächlich ansammeln lässt. Die folgende Tabelle zeigt die Größenordnungen, mit denen sich rechnen lässt, wenn die Pauschale regelmäßig oder nur teilweise genutzt wird.

Zeitraum Betrag
Monatliche Pauschale 131 €
Jahresbudget bei voller Nutzung 1.572 € (12 × 131 €)
Maximal möglicher Übertrag ins erste Halbjahr bis zu 786 € (6 × 131 €), wenn im Vorjahr nichts abgerufen wurde
Verfallsdatum des Übertrags 30. Juni des Folgejahres

In der Praxis wird selten das gesamte Jahresbudget ungenutzt in den Übertrag mitgenommen, da die meisten Haushalte zumindest gelegentlich eine Rechnung einreichen. Realistisch ist eher ein Teilübertrag, der sich aus einzelnen Monaten ohne Nutzung ergibt. Wichtig bleibt trotzdem: Selbst kleine, unregelmäßig eingereichte Rechnungen summieren sich, und das nicht abgerufene Restguthaben geht nicht sofort verloren.

Wie kombiniert sich der Entlastungsbetrag mit anderen Leistungen?

Der Entlastungsbetrag steht zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistung und Verhinderungspflege zur Verfügung und wird nicht auf diese angerechnet. Reicht das Jahresbudget der Verhinderungspflege nicht aus, lässt sich verbleibendes Guthaben aus dem Entlastungsbetrag zusätzlich für stundenweise Betreuung einsetzen. Auch eine Kombination mit der Tagespflege ist möglich, wenn deren eigenes Budget bereits ausgeschöpft ist.

Für Haushalte, die mehrere Leistungen gleichzeitig nutzen, lohnt sich ein Blick auf die gesamte Leistungsübersicht, um zu sehen, welche Ansprüche sich sinnvoll ergänzen. Der Leistungs-Rechner rechnet die monatlichen und jährlichen Beträge für den eigenen Pflegegrad zusammen und zeigt, wie viel insgesamt zur Verfügung steht.

Was passiert ohne anerkannten Pflegegrad?

Ohne festgestellten Pflegegrad besteht kein Anspruch auf den Entlastungsbetrag, selbst wenn im Alltag bereits Unterstützung nötig ist. Da bereits Pflegegrad 1 den vollen Betrag auslöst, lohnt sich die Antragstellung häufig früher als gedacht, gerade wenn absehbar ist, dass regelmäßige Betreuung oder Haushaltshilfe gebraucht wird. Der Ablauf von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Bescheid ist auf der Seite Pflegegrad beantragen beschrieben.

Prüfen Sie als Nächstes mit dem Leistungs-Rechner, welcher Betrag Ihnen zusätzlich zum Entlastungsbetrag zusteht, und sammeln Sie ab sofort die Rechnungen anerkannter Anbieter, damit kein Guthaben ungenutzt verfällt.

Häufige Fragen

Bekomme ich die 131 € automatisch jeden Monat aufs Konto?

Nein. Der Entlastungsbetrag wird nur gegen eingereichte Rechnungen erstattet, es gibt keine automatische Auszahlung. Ohne Rechnung bleibt das Guthaben ungenutzt, verfällt aber nicht sofort, sondern wird bis zur genannten Frist übertragen.

Kann ich mit dem Entlastungsbetrag auch Angehörige bezahlen?

Nur eingeschränkt: Zulässig sind Angebote nach Landesrecht anerkannter Anbieter, nicht die direkte Bezahlung von Familienmitgliedern für Pflegetätigkeiten. Ausnahmen regeln die Bundesländer unterschiedlich, weshalb ein Blick in die Anerkennungsliste der eigenen Kasse sinnvoll ist.

Verfällt nicht genutztes Geld am Jahresende?

Nein. Ungenutzte Monatsbeträge eines Kalenderjahres werden automatisch auf das erste Halbjahr des Folgejahres übertragen und verfallen erst zum 30. Juni. Ein separater Antrag für die Übertragung ist nicht nötig.

Gilt der Entlastungsbetrag auch für Pflegegrad 1?

Ja, und zwar in voller Höhe von 131 € im Monat. Für Pflegegrad 1 ist er sogar besonders wichtig, da diese Stufe keinen Anspruch auf Pflegegeld hat.

Kann ich den Entlastungsbetrag mit der Verhinderungspflege kombinieren?

Ja. Reicht das Jahresbudget der Verhinderungspflege nicht aus, lässt sich zusätzlich nicht verbrauchter Entlastungsbetrag für stundenweise Betreuung einsetzen, sofern der Anbieter dafür zugelassen ist.

Quellen

Beträge geprüft am 24. August 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Nächste Schritte

  1. Anspruch für den eigenen Pflegegrad prüfen

    Der Leistungs-Rechner zeigt, welche weiteren Ansprüche neben dem Entlastungsbetrag für Ihren Pflegegrad gelten.

    Zum Leistungs-Rechner →
  2. Formular der eigenen Kasse finden

    Für die Erstattung braucht es meist ein kurzes Formular plus die Originalrechnung des Anbieters.

    Pflegekasse auswählen →
  3. Antrag bei der AOK im Detail

    Beispielhafter Ablauf, welche Unterlagen eine große Pflegekasse für die Erstattung des Entlastungsbetrags verlangt.

    AOK-Antrag ansehen →

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