Pflege verstehen

Entlastungsbetrag bei der AOK: Antrag und Formular

Kasse: AOK Aktualisiert am 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat wird bei der AOK gegen Rechnungen anerkannter Anbieter erstattet. Welche Anbieter als anerkannt gelten, legt nicht die AOK selbst fest, sondern das jeweilige Bundesland — und da die AOK regional organisiert ist, passt die Anbieterliste der eigenen AOK meist genau zum eigenen Bundesland.

Der Entlastungsbetrag funktioniert bei der AOK nach denselben gesetzlichen Regeln wie bei jeder anderen Pflegekasse: bis zu 131 € im Monat, erstattet gegen Rechnung, für alle Pflegegrade einschließlich Pflegegrad 1. Die praktische Besonderheit bei der AOK liegt an anderer Stelle, nämlich bei der Frage, welche Anbieter überhaupt als förderfähig gelten. Diese Entscheidung trifft nicht die AOK selbst, sondern das jeweilige Bundesland — und weil die AOK in eigenständige, regional organisierte Gesellschaften gegliedert ist, spiegelt die Anbieterliste Ihrer regionalen AOK meist recht genau die Landesliste Ihres Wohnorts wider. Grundlegendes zur Leistung selbst erklärt die Seite Entlastungsbetrag: 131 € monatlich richtig nutzen.

Warum das Bundesland über die Anbieterliste entscheidet

Anders als beim Pflegegeld oder der Pflegesachleistung, deren Höhe bundesweit fest im Sozialgesetzbuch XI steht, überlässt der Gesetzgeber die Anerkennung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten den einzelnen Bundesländern. Ein Angebot, das in einem Bundesland als anerkannter Anbieter für den Entlastungsbetrag gilt, muss das in einem anderen Bundesland nicht automatisch auch sein. Für Versicherte der AOK trifft sich diese Ländersystematik mit der eigenen Struktur der Kasse: Da jede regionale AOK ohnehin nur für ein Bundesland oder eine Ländergruppe zuständig ist, bildet ihre Anbieterliste in der Praxis genau die Landesregeln des jeweiligen Gebiets ab.

So läuft die Erstattung bei der AOK ab

Schritt Was zu tun ist
1. Anbieter prüfen Anerkennung im eigenen Bundesland bei der zuständigen regionalen AOK erfragen
2. Angebot nutzen Haushaltshilfe, Betreuung oder Alltagsbegleitung in Anspruch nehmen
3. Rechnung aufbewahren Mit Datum, Leistungsart und Betrag
4. Erstattung beantragen Rechnung über Kundenportal oder Post bei der AOK einreichen
5. Übertrag prüfen Nicht genutzte Monatsbeträge laufen automatisch bis zum 30. Juni des Folgejahres weiter

Ein gesondertes Antragsformular wie bei der Verhinderungspflege ist beim Entlastungsbetrag meist nicht nötig; es reicht in der Regel, die Rechnung einzureichen und dabei kenntlich zu machen, dass die Erstattung aus dem Entlastungsbetrag erfolgen soll. Manche regionalen AOKs bieten dafür ein kurzes Begleitformular an, andere begnügen sich mit einem formlosen Anschreiben zur eingereichten Rechnung. Details zum Formular für eine andere Leistung derselben Kasse zeigt exemplarisch die Seite Verhinderungspflege bei der AOK.

Typische Fehler bei der AOK-Abrechnung

Der häufigste Fehler ist, eine Rechnung eines Anbieters einzureichen, der zwar in der eigenen Nachbarschaft tätig ist, aber nicht auf der Landesliste des eigenen Bundeslandes als Entlastungsangebot geführt wird — die Erstattung wird dann abgelehnt, unabhängig davon, wie sinnvoll die erbrachte Leistung war. Ein zweiter Fehler betrifft die Übertragsregel: Manche Versicherte reichen Ende Juni überstürzt Rechnungen ein, aus Sorge, das Guthaben aus dem Vorjahr verfalle sofort, obwohl die Frist erst zum 30. Juni greift und bis dahin Zeit bleibt, passende Angebote zu finden.

Was, wenn kein passender Anbieter in der Nähe ist

Findet sich in der eigenen Region kein anerkannter Anbieter, lohnt sich der direkte Kontakt zur zuständigen regionalen AOK, da diese oft weitere, weniger bekannte Angebote in der Landesliste kennt, etwa ehrenamtlich organisierte Alltagsbegleitung. Wie andere Kassen mit dieser Frage umgehen, lässt sich in der Übersicht der Pflegekassen nachvollziehen. Ergänzend hilft ein Blick auf verwandte Leistungen: Reicht der Entlastungsbetrag allein nicht aus, lässt sich je nach Pflegegrad zusätzlich das Budget der Verhinderungspflege nutzen, sofern eine Pflegeperson tatsächlich zeitweise ausfällt, und wer zusätzlich Verbrauchsmaterial benötigt, findet den passenden Ablauf auf der Seite Pflegehilfsmittel bei der AOK.

Prüfen Sie deshalb zuerst über Ihre regionale AOK, welche Anbieter in Ihrem Bundesland als Entlastungsangebot anerkannt sind, bevor Sie eine Rechnung zur Erstattung des Entlastungsbetrags einreichen.

Häufige Fragen

Warum unterscheidet sich die Liste anerkannter Anbieter je nach Wohnort?

Weil nicht die Pflegekasse, sondern das jeweilige Bundesland festlegt, welche Betreuungs- und Entlastungsangebote als förderfähig gelten. Da die AOK selbst regional organisiert ist, orientiert sich die Anbieterliste Ihrer AOK direkt an der Landesliste Ihres Bundeslandes.

Wie reiche ich eine Rechnung beim Entlastungsbetrag ein?

Üblich ist das Einreichen der Originalrechnung oder einer Kopie über das Kundenportal der zuständigen regionalen AOK oder per Post, zusammen mit einem kurzen Hinweis, dass die Erstattung aus dem Entlastungsbetrag erfolgen soll.

Gilt der Entlastungsbetrag bei der AOK auch für Pflegegrad 1?

Ja, und zwar in voller Höhe von 131 € im Monat. Details zur Verwendung erklärt die Seite zum Entlastungsbetrag.

Verfällt nicht genutztes Geld, wenn ich innerhalb des Jahres umziehe?

Der Übertrag bis zum 30. Juni des Folgejahres bleibt bestehen, unabhängig von einem Umzug. Ändert sich dabei die zuständige regionale AOK, sollte die neue Anbieterliste des neuen Bundeslandes geprüft werden, da sich anerkannte Anbieter unterscheiden können.

Kann ich mit dem Entlastungsbetrag einen Anbieter aus einem anderen Bundesland bezahlen?

Nur wenn dieser Anbieter auch für Ihr Bundesland als Entlastungsangebot anerkannt ist. Ein reiner Sitz in einem anderen Bundesland reicht dafür nicht aus.

Quellen

Beträge geprüft am 24. August 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Nächste Schritte

  1. Entlastungsbetrag im Detail verstehen

    Wofür sich die 131 € monatlich verwenden lassen und wie die Übertragsregel bis zum 30. Juni funktioniert.

    Zur Übersicht Entlastungsbetrag →
  2. Weitere Leistungen bei der AOK prüfen

    Auch für Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel gilt bei der AOK die regionale Struktur.

    AOK-Formular für Verhinderungspflege →
  3. Alle Ansprüche für den eigenen Pflegegrad ansehen

    Der Leistungs-Rechner zeigt zusätzliche Beträge neben dem Entlastungsbetrag.

    Zum Leistungs-Rechner →

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