Pflege verstehen

Pflegesachleistung: Pflegedienst über die Kasse abrechnen

Stand 2026 Aktualisiert am 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Die Pflegesachleistung ist das monatliche Budget, mit dem ein zugelassener ambulanter Pflegedienst direkt über die Pflegekasse abrechnet. 2026 reicht es je nach Pflegegrad von 796 € bis 2.299 €; wird davon nur ein Teil genutzt, zahlt die Kasse den Rest anteilig als Pflegegeld aus.

Die Pflegesachleistung ist das Budget, mit dem ein zugelassener ambulanter Pflegedienst die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Anders als beim Pflegegeld fließt hier kein Geld auf das eigene Konto — die Kasse übernimmt die Kosten der erbrachten Leistungen bis zur festgelegten monatlichen Obergrenze. Wer die Pflege vollständig oder teilweise an einen professionellen Dienst abgibt, greift auf diese Leistung zurück, oft in Kombination mit Unterstützung durch Angehörige.

Zur Grundpflege zählen Hilfen bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität im Alltag, etwa beim Aufstehen, Waschen oder Anziehen. Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst Tätigkeiten wie Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung oder Wäschepflege, soweit sie im Zusammenhang mit der Pflegesituation stehen. Medizinische Behandlungspflege wie Verbandswechsel oder Medikamentengabe gehört nicht dazu, da diese Leistungen von der Krankenversicherung getragen werden.

Wie viel übernimmt die Pflegekasse je Pflegegrad?

Die Höhe des monatlichen Budgets steigt mit dem Pflegegrad und liegt jeweils deutlich über dem Pflegegeld für dieselbe Stufe, da damit reale Personalkosten eines Pflegedienstes finanziert werden müssen.

Pflegegrad Pflegesachleistung pro Monat
Pflegegrad 1 kein Anspruch
Pflegegrad 2 796 €
Pflegegrad 3 1.497 €
Pflegegrad 4 1.859 €
Pflegegrad 5 2.299 €

Der Betrag ist eine Obergrenze für die Erstattung, kein Festbetrag: Die Pflegekasse zahlt nur, was der Pflegedienst tatsächlich abrechnet, höchstens jedoch bis zu diesem Wert. Alle weiteren Leistungen neben der Pflegesachleistung sind auf der Leistungsübersicht zusammengefasst, die passende Pflegegrad-Einstufung erklärt der Hub zu den Pflegegraden.

Die Kombinationsleistung: Sachleistung und Pflegegeld zusammen

Die wenigsten Haushalte nutzen das Sachleistungsbudget vollständig aus, weil Angehörige einen Teil der Pflege selbst übernehmen. Für genau diesen Fall gibt es die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI: Der Anteil des Sachleistungsbudgets, der nicht für den Pflegedienst verbraucht wird, wird in denselben Prozentsatz Pflegegeld umgerechnet und zusätzlich ausgezahlt.

Ein Beispiel für Pflegegrad 3, mit einem Sachleistungsbudget von 1.497 € und einem vollen Pflegegeld von 599 €: Wird der Pflegedienst mit Leistungen im Wert von 60 Prozent des Budgets beauftragt, verbraucht das 898,20 € des Sachleistungsbudgets. Die verbleibenden 40 Prozent werden als Pflegegeld ausgezahlt, also 40 Prozent von 599 €, das sind 239,60 €.

Anteil Pflegedienst Betrag Sachleistung Anteil Pflegegeld Betrag Pflegegeld Summe im Monat
60 % 898,20 € 40 % 239,60 € 1.137,80 €

Die Prozentsätze werden für jeden Monat neu anhand der tatsächlich abgerufenen Leistung berechnet, sodass sich die Kombination flexibel an einen schwankenden Bedarf anpassen lässt. Die Pflegekasse braucht dafür lediglich die Abrechnung des Pflegedienstes; eine gesonderte Berechnung durch die pflegebedürftige Person ist nicht nötig. Wichtig ist nur, dass die einmal gewählte Aufteilung nicht willkürlich von Monat zu Monat schwankt, sondern sich aus dem tatsächlichen Verbrauch ergibt — wer den Umfang der Pflegedienstleistungen ändern will, spricht das am besten vorab mit dem Pflegedienst und der Kasse ab.

Wann lohnt sich reine Sachleistung, wann die Kombination?

Wer die Pflege vollständig einem Dienst überlässt, etwa weil keine Angehörigen vor Ort sind oder der Pflegeaufwand die eigenen Kräfte übersteigt, schöpft das Budget meist ganz oder fast ganz aus und erhält entsprechend wenig oder kein zusätzliches Pflegegeld. Übernehmen Angehörige dagegen einen wesentlichen Teil der Pflege und der Pflegedienst kommt nur für einzelne Aufgaben wie die Körperpflege am Morgen, bleibt ein großer Teil des Budgets ungenutzt und wandert über die Kombinationsleistung als Pflegegeld zurück in den Haushalt. Zwischen beiden Polen lässt sich der Anteil frei justieren, solange der Pflegedienst die abgerufene Leistung entsprechend dokumentiert.

Zusätzlich zur Sachleistung bleibt der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat nutzbar, etwa für Alltagsbegleitung, und auch die Tagespflege läuft über ein eigenes Budget, das nicht mit der häuslichen Pflegesachleistung verrechnet wird.

Wenn der Pflegedienst mehr kostet als das Budget

Reicht das monatliche Budget nicht für den vereinbarten Leistungsumfang, trägt die pflegebedürftige Person die Differenz selbst, sofern kein weiteres Budget wie der Entlastungsbetrag zusätzlich eingesetzt wird. Das kommt vor allem bei höherem Pflegeaufwand am Monatsende vor, wenn das Budget bereits ausgeschöpft ist, der Bedarf aber weiterbesteht. Ein Blick auf die monatliche Abrechnung des Pflegedienstes hilft, das rechtzeitig zu erkennen, statt am Monatsende von einer Rechnung überrascht zu werden.

Bei akuten Ausfällen der sonstigen Pflegeperson lässt sich zusätzlich die Verhinderungspflege heranziehen, die über ein eigenständiges Jahresbudget läuft und die Sachleistung nicht ersetzt, sondern ergänzt. Auch der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat kann zusätzlich zur Pflegesachleistung eingesetzt werden, etwa wenn der Pflegedienst zusätzliche Betreuungsleistungen anbietet, die separat abgerechnet werden.

Pflegesachleistung beantragen und abrechnen

Der erste Schritt ist die Wahl eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes, der die Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Anschließend meldet der Pflegedienst gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person den gewünschten Leistungsumfang und, falls eine Kombination gewünscht ist, den entsprechenden Anteil an die Kasse. Welches Formular dafür nötig ist, unterscheidet sich je nach Anbieter — die Übersicht der Pflegekassen führt zu den jeweils zuständigen Stellen.

Der Pflegedienst selbst übernimmt in der Regel die laufende Abrechnung mit der Kasse, sodass die pflegebedürftige Person keine Rechnungen vorstrecken oder Erstattungen beantragen muss. Ändert sich der Pflegegrad, etwa durch eine Höherstufung, passt sich das Budget automatisch an die neue Stufe an, sobald der Bescheid der Kasse vorliegt. Wer vorab durchrechnen möchte, wie sich Sachleistung und Pflegegeld im eigenen Fall am besten aufteilen, nutzt dafür den Leistungs-Rechner und klärt offene Fragen zur Auszahlung direkt mit der eigenen Pflegekasse.

Häufige Fragen

Kann ich Pflegesachleistung und Pflegegeld gleichzeitig bekommen?

Ja, über die sogenannte Kombinationsleistung. Sie nutzen einen Teil des Sachleistungsbudgets für den Pflegedienst, den verbleibenden Prozentsatz zahlt die Kasse als anteiliges Pflegegeld aus.

Was passiert mit ungenutztem Sachleistungsbudget?

Nicht abgerufenes Budget verfällt am Monatsende und wird nicht in den Folgemonat übertragen. Es lohnt sich daher, den tatsächlichen Bedarf realistisch mit dem Pflegedienst abzustimmen.

Übernimmt die Pflegesachleistung auch die Behandlungspflege?

Nein. Medizinische Behandlungspflege wie Wundversorgung oder Medikamentengabe wird über die Krankenversicherung abgerechnet, die Pflegesachleistung deckt die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung ab.

Wer wählt den Pflegedienst aus?

Die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen wählen frei unter den zugelassenen Pflegediensten am Wohnort. Die Pflegekasse kann bei der Suche helfen, schreibt aber keinen Anbieter vor.

Was ist, wenn der Pflegedienst mehr berechnet als das Budget hergibt?

Der übersteigende Betrag geht zulasten der pflegebedürftigen Person, sofern kein anderes Budget wie der Entlastungsbetrag zusätzlich eingesetzt wird.

Quellen

Beträge geprüft am 24. August 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Nächste Schritte

  1. Eigenes Budget berechnen

    Der Leistungs-Rechner zeigt das Sachleistungsbudget und den möglichen Pflegegeldanteil für Ihren Pflegegrad.

    Zum Leistungs-Rechner →
  2. Formular der eigenen Kasse finden

    Für die Kombinationsleistung braucht es eine Meldung an die Pflegekasse, welcher Anteil genutzt wird.

    Pflegekasse auswählen →
  3. Pflegegeld-Anteil verstehen

    Wie sich der verbleibende Pflegegeldanteil berechnet, erklärt die Übersicht zum Pflegegeld.

    Pflegegeld im Detail →

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