Pflege verstehen

Pflegegrad 3: Wie viel Geld und welche Leistungen?

Stand 2026 Aktualisiert am 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Mit Pflegegrad 3 erhalten Sie 599 € Pflegegeld im Monat, wenn Angehörige die Pflege übernehmen, oder bis zu 1.497 € Pflegesachleistung im Monat, wenn ein ambulanter Pflegedienst kommt. Beide Beträge lassen sich anteilig kombinieren, dazu kommen der Entlastungsbetrag und weitere Ansprüche.

Wer als Pflegegrad 3 eingestuft ist, bekommt monatlich 599 € Pflegegeld, wenn die Pflege zu Hause von Angehörigen oder Bekannten übernommen wird. Kommt stattdessen ein ambulanter Pflegedienst, zahlt die Pflegekasse bis zu 1.497 € Pflegesachleistung im Monat direkt an den Dienst. Beide Formen lassen sich mischen: Wird der Pflegedienst nur teilweise genutzt, erhalten Sie das Pflegegeld anteilig weiter. Wer im Heim lebt, bekommt statt Pflegegeld die vollstationäre Leistung von bis zu 1.319 € im Monat. Dazu kommen ein monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € sowie mehrere weitere Zuschüsse, die bei Pflegegrad 3 bereits ein spürbares monatliches Budget ergeben.

Wie viel Geld bekommen Sie mit Pflegegrad 3

Die Höhe richtet sich danach, wer die Pflege übernimmt. Bei häuslicher Pflege durch Angehörige gibt es das Pflegegeld als Pauschale, ohne dass einzelne Ausgaben nachgewiesen werden müssen. Bei professioneller Pflege übernimmt die Kasse die abgerechneten Leistungen des Pflegedienstes bis zur Obergrenze der Pflegesachleistung. Die folgende Tabelle zeigt die zentralen Beträge für Pflegegrad 3.

Leistung Betrag mit Pflegegrad 3
Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige) 599 € im Monat
Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst) bis 1.497 € im Monat
Vollstationäre Pflege (Pflegeheim) bis 1.319 € im Monat

Pflegegeld und Pflegesachleistung schließen sich nicht gegenseitig aus. Die Pflegekasse berechnet die Kombinationsleistung anhand des tatsächlich abgerechneten Anteils der Sachleistung; die Mechanik dahinter erklärt die Seite zum Pflegegeld im Detail.

Welche Punktzahl brauchen Sie für Pflegegrad 3

Der Medizinische Dienst ermittelt in der Begutachtung einen gewichteten Gesamtwert aus sechs Modulen: Mobilität mit 10 %, Selbstversorgung mit 40 %, der höhere Wert aus Kognition oder Verhalten mit 15 %, krankheitsbedingte Anforderungen mit 20 % und die Alltagsgestaltung mit 15 %. Für Pflegegrad 3 muss dieser Gesamtwert zwischen 47,5 und unter 70 Punkten liegen, was einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit entspricht — deutlich mehr als die 27 bis unter 47,5 Punkte, die für Pflegegrad 2 reichen. Wie die Module im Einzelnen aufgebaut sind und was der Gutachter konkret bewertet, beschreibt die Seite zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Eine erste Orientierung, in welchem Bereich der eigene Punktwert liegen könnte, liefert der Pflegegrad-Rechner.

Alle Leistungen mit Pflegegrad 3 im Überblick

Neben Pflegegeld und Pflegesachleistung stehen bei Pflegegrad 3 mehrere weitere Ansprüche zur Verfügung, die sich frei kombinieren lassen. Die folgende Tabelle fasst alle Leistungen zusammen, die mit diesem Pflegegrad möglich sind.

Leistung Betrag Hinweis
Pflegegeld 599 € monatlich bei Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistung bis 1.497 € monatlich bei ambulantem Pflegedienst
Tagespflege / Nachtpflege bis 1.497 € monatlich zusätzlich zum Pflegegeld, eigener Budgettopf
Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege bis 3.539 € im Jahr gemeinsamer Jahresbetrag seit 1.7.2025
Entlastungsbetrag 131 € monatlich für Alltagshilfen, ansparbar
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € monatlich Handschuhe, Desinfektion, Einlagen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 € je Maßnahme für Umbauten, siehe unten
Hausnotruf bis 25,50 € monatlicher Zuschuss Grundgebühr des Anbieters
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) bis 40 € monatlich + 30 € Schulung App-gestützte Unterstützung
Vollstationäre Pflege bis 1.319 € monatlich bei Umzug ins Pflegeheim

Die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege teilen sich seit Juli 2025 einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 €, den Sie flexibel für kurzfristige Vertretung der Pflegeperson oder eine vorübergehende stationäre Unterbringung nutzen können — bei Pflegegrad 3 ist dieses Budget angesichts des höheren Pflegeaufwands oft schneller ausgeschöpft als bei niedrigeren Graden. Bei Pflegegeldbezug bleibt außerdem der halbjährliche Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI verpflichtend; wird er versäumt, kann das Pflegegeld gekürzt oder ausgesetzt werden.

Was sich gegenüber Pflegegrad 2 und Pflegegrad 4 ändert

Der Übergang von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3 bringt vor allem eine deutliche Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistung, während die pauschalen Zuschüsse wie Entlastungsbetrag und Jahresbudget der Höhe nach unverändert bleiben, weil sie bereits ab Pflegegrad 2 voll gelten. Der nächste Schritt zu Pflegegrad 4 erhöht die Beträge erneut spürbar. Die folgende Tabelle stellt die drei Grade nebeneinander.

Leistung Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4
Pflegegeld 347 € 599 € 800 €
Pflegesachleistung 796 € 1.497 € 1.859 €
Vollstationäre Pflege 805 € 1.319 € 1.855 €
Entlastungsbetrag 131 € 131 € 131 €
Verhinderungs- + Kurzzeitpflege (Jahresbetrag) 3.539 € 3.539 € 3.539 €

Wer von Pflegegrad 2 auf Pflegegrad 3 hochgestuft wurde, sollte laufende Anträge wie den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege nicht neu stellen müssen, sie laufen mit dem neuen Grad automatisch zu den höheren Sätzen weiter. Verschlechtert sich der Zustand weiter in Richtung Pflegegrad 4, lohnt sich ein frühzeitiger Antrag auf Höherstufung, da die höheren Beträge erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt werden.

Typische Fehler, die Geld liegen lassen

Bei Pflegegrad 3 sind die Beträge hoch genug, dass ungenutzte Ansprüche schnell zu einem vierstelligen Betrag im Jahr summieren. Trotzdem bleiben regelmäßig Leistungen ungenutzt, weil sie an eigene Anträge geknüpft sind.

Ein weiterer verbreiteter Fehler ist, den Zuschuss für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erst zu beantragen, nachdem der Umbau schon begonnen hat, was die Bewilligung gefährden kann; wer zum Beispiel einen Treppenlift plant, findet die passenden Schritte im Hub Wohnen & Umbau. Auch die monatliche Pflegehilfsmittel-Pauschale von 42 € wird oft nicht abgerufen, obwohl sie automatisch mit dem Pflegegrad entsteht. Und wer den Entlastungsbetrag über Monate nicht einreicht, verschenkt reale Erstattungen für Betreuungs- oder Haushaltshilfen, die gerade bei einem höheren Pflegeaufwand spürbar entlasten würden.

Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Ihre Einstufung dem tatsächlichen Unterstützungsbedarf entspricht, rechnen Sie die sechs Begutachtungsmodule im Pflegegrad-Rechner durch, bevor Sie eine Höherstufung oder weitere Anträge stellen.

Häufige Fragen

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 3?

599 € Pflegegeld im Monat, wenn Angehörige pflegen, oder bis zu 1.497 € Pflegesachleistung, wenn ein Pflegedienst kommt. Wird der Dienst nur teilweise genutzt, wird das Pflegegeld anteilig weitergezahlt, sodass beides kombinierbar ist.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 3?

Der Medizinische Dienst muss in der Begutachtung einen Gesamtwert von mindestens 47,5 bis unter 70 Punkten aus den sechs Modulen feststellen. Das entspricht einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Was ändert sich zwischen Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3?

Pflegegeld und Pflegesachleistung steigen deutlich, von 347 € auf 599 € beziehungsweise von 796 € auf 1.497 €. Der Entlastungsbetrag und der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege bleiben der Höhe nach gleich, da beide bereits ab Pflegegrad 2 in voller Höhe gelten.

Reicht Pflegegrad 3 für einen Platz im Pflegeheim?

Ja. Die vollstationäre Pflege wird mit bis zu 1.319 € im Monat bezuschusst. Der verbleibende Eigenanteil hängt von den Heimkosten vor Ort ab und ist von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich.

Muss Pflegegeld bei Pflegegrad 3 versteuert werden?

Nein. Pflegegeld ist steuerfrei, solange es für die Pflege der betroffenen Person verwendet wird. Das gilt unabhängig vom Pflegegrad.

Quellen

Beträge geprüft am 24. August 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Nächste Schritte

  1. Pflegegrad selbst durchrechnen

    Wenn Sie unsicher sind, ob die Einstufung stimmt, prüfen Sie die sechs Module des Medizinischen Dienstes anhand echter Fragen.

    Zum Pflegegrad-Rechner →
  2. Alle Ansprüche berechnen

    Sehen Sie auf einen Blick, welche monatlichen und jährlichen Beträge Ihnen mit Pflegegrad 3 zustehen.

    Zum Leistungs-Rechner →
  3. Wohnung anpassen

    Prüfen Sie, welche Umbauten die Pflegekasse mit bis zu 4.180 € bezuschusst, bevor Sie einen Handwerker beauftragen.

    Zu Wohnen & Umbau →

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