Pflege verstehen

Pflegegrad 4: Wie viel Geld und welche Leistungen?

Stand 2026 Aktualisiert am 4 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Mit Pflegegrad 4 erhalten Sie 800 € Pflegegeld im Monat, wenn Angehörige die Pflege übernehmen, oder bis zu 1.859 € Pflegesachleistung im Monat, wenn ein ambulanter Pflegedienst kommt. Bei diesem Pflegeaufwand lohnt sich zusätzlich ein ehrlicher Blick darauf, wie lange häusliche Pflege für die pflegende Person noch tragbar ist.

Wer als Pflegegrad 4 eingestuft ist, bekommt monatlich 800 € Pflegegeld, wenn Angehörige die Pflege übernehmen, oder bis zu 1.859 € Pflegesachleistung, wenn ein ambulanter Pflegedienst kommt. Beide Formen lassen sich kombinieren. Bei diesem Pflegeaufwand geht es aber selten nur um die Höhe der Leistungen. Pflegegrad 4 steht meist für einen Alltag, in dem eine Person kaum noch etwas allein bewältigt, und für pflegende Angehörige, die über Monate oder Jahre an ihre eigenen Grenzen kommen. Ein nüchterner Blick auf die Zahlen und auf die reale Belastung gehört bei diesem Grad zusammen.

Wie viel Geld bekommen Sie mit Pflegegrad 4

Die Höhe der Leistung hängt davon ab, wer die Pflege übernimmt. Bei häuslicher Pflege durch Angehörige zahlt die Kasse das Pflegegeld pauschal aus, ohne Nachweis einzelner Ausgaben. Bei professioneller Pflege übernimmt die Kasse die abgerechneten Leistungen des Pflegedienstes bis zur Obergrenze der Pflegesachleistung. Die folgende Tabelle zeigt die zentralen Beträge für Pflegegrad 4.

Leistung Betrag mit Pflegegrad 4
Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige) 800 € im Monat
Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst) bis 1.859 € im Monat
Vollstationäre Pflege (Pflegeheim) bis 1.855 € im Monat

Wie die Kombination aus Pflegegeld und teilweise genutzter Sachleistung genau berechnet wird, erklärt die Seite zum Pflegegeld im Detail.

Welche Punktzahl brauchen Sie für Pflegegrad 4

Der Medizinische Dienst ermittelt in der Begutachtung einen gewichteten Gesamtwert aus sechs Modulen: Mobilität mit 10 %, Selbstversorgung mit 40 %, der höhere Wert aus Kognition oder Verhalten mit 15 %, krankheitsbedingte Anforderungen mit 20 % und die Alltagsgestaltung mit 15 %. Für Pflegegrad 4 muss dieser Gesamtwert zwischen 70 und unter 90 Punkten liegen, was einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit entspricht. Wie die einzelnen Module konkret geprüft werden, beschreibt die Seite zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

Alle Leistungen mit Pflegegrad 4 im Überblick

Neben Pflegegeld und Pflegesachleistung stehen bei Pflegegrad 4 weitere Ansprüche zur Verfügung, die bei diesem Pflegeaufwand meist auch tatsächlich gebraucht werden. Die folgende Tabelle fasst sie zusammen.

Leistung Betrag Hinweis
Pflegegeld 800 € monatlich bei Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistung bis 1.859 € monatlich bei ambulantem Pflegedienst
Tagespflege / Nachtpflege bis 1.859 € monatlich eigener Budgettopf, entlastet Angehörige tagsüber
Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege bis 3.539 € im Jahr gemeinsamer Jahresbetrag seit 1.7.2025
Entlastungsbetrag 131 € monatlich für Alltagshilfen, ansparbar
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 42 € monatlich Handschuhe, Desinfektion, Einlagen
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.180 € je Maßnahme Pflegebett, Badumbau, Treppenlift
Vollstationäre Pflege bis 1.855 € monatlich bei Umzug ins Pflegeheim

Bei Pflegegrad 4 ist das gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege oft schneller erschöpft als bei niedrigeren Graden, weil der Betreuungsaufwand höher ist und Vertretung häufiger nötig wird. Wer Pflegegeld bezieht, muss außerdem den halbjährlichen Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI nachweisen; wird er versäumt, kann das Pflegegeld gekürzt oder ausgesetzt werden.

Die reale Belastung pflegender Angehöriger

Pflegegrad 4 bedeutet in den meisten Fällen, dass die betroffene Person bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität durchgehend Unterstützung braucht. Für Angehörige, die diese Pflege zu Hause leisten, summiert sich das häufig zu einem Aufwand, der einer zweiten Vollzeitbeschäftigung nahekommt, oft über Jahre hinweg und ohne feste Ruhezeiten. Der Entlastungsbetrag und vor allem die Verhinderungspflege sind an dieser Stelle keine Nebensächlichkeit, sondern das Instrument, mit dem pflegende Angehörige tatsächlich Pausen finanzieren können, ohne dass die Versorgung der gepflegten Person unterbrochen wird. Wer dieses Budget nicht kennt oder nicht abruft, trägt eine Belastung allein, die das System eigentlich mit abfedern soll.

Wann häusliche Pflege an ihre Grenzen stößt

Es gibt keinen festen Zeitpunkt, ab dem häusliche Pflege bei Pflegegrad 4 nicht mehr funktioniert, aber es gibt wiederkehrende Anzeichen: wenn die pflegende Person selbst gesundheitlich absehbar an ihre Belastungsgrenze kommt, wenn nächtliche Betreuung dauerhaft nötig wird, oder wenn medizinische Anforderungen entstehen, die ambulant kaum noch sicher zu leisten sind. In solchen Situationen ist der Umzug in eine vollstationäre Einrichtung mit einer Leistung von bis zu 1.855 € im Monat kein Rückschritt, sondern häufig die Lösung, die sowohl der gepflegten Person als auch den Angehörigen mehr Sicherheit gibt. Der verbleibende Eigenanteil sinkt zusätzlich über die Zeit durch den Leistungszuschlag: 15 % Nachlass im ersten Jahr im Heim, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr. Eine Kurzzeitpflege kann dabei als Test dienen, bevor eine dauerhafte Entscheidung ansteht.

Was sich gegenüber Pflegegrad 3 und 5 ändert

Der Übergang von Pflegegrad 3 auf Pflegegrad 4 erhöht Pflegegeld und Pflegesachleistung deutlich, während die pauschalen Zuschüsse der Höhe nach gleich bleiben, weil sie bereits ab Pflegegrad 2 voll gelten. Der nächste Schritt zu Pflegegrad 5 erhöht die Beträge nochmals, wenn auch prozentual geringer als beim vorherigen Sprung.

Leistung Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Pflegegeld 599 € 800 € 990 €
Pflegesachleistung 1.497 € 1.859 € 2.299 €
Vollstationäre Pflege 1.319 € 1.855 € 2.096 €
Entlastungsbetrag 131 € 131 € 131 €
Verhinderungs- + Kurzzeitpflege (Jahresbetrag) 3.539 € 3.539 € 3.539 €

Verschlechtert sich der Zustand weiter in Richtung Pflegegrad 5, lohnt sich ein frühzeitiger Antrag auf Höherstufung, da die höheren Beträge erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt werden, nicht rückwirkend.

Wenn die häusliche Pflege bei Ihnen zunehmend an ihre Grenzen kommt, verschaffen Sie sich zunächst über den Leistungs-Rechner einen vollständigen Überblick über alle Ansprüche mit Pflegegrad 4, bevor Sie eine Entscheidung über Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder einen Heimplatz treffen.

Häufige Fragen

Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 4?

800 € Pflegegeld im Monat, wenn Angehörige pflegen, oder bis zu 1.859 € Pflegesachleistung, wenn ein Pflegedienst kommt. Beide lassen sich anteilig kombinieren, wenn der Pflegedienst nur einen Teil der Versorgung übernimmt.

Wie viele Punkte braucht man für Pflegegrad 4?

Der Medizinische Dienst muss einen Gesamtwert von mindestens 70 bis unter 90 Punkten aus den sechs Modulen feststellen. Das entspricht einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Reicht das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 für eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause?

In der Regel nicht allein. Bei diesem Pflegeaufwand wird das Pflegegeld meist mit Pflegesachleistung, Verhinderungspflege und dem Entlastungsbetrag kombiniert, oft ergänzt durch eine Betreuungskraft. Trotzdem bleibt bei durchgehender Betreuung häufig eine erhebliche Eigenbeteiligung übrig.

Wie viel zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 im Pflegeheim?

Bis zu 1.855 € im Monat als vollstationäre Leistung. Der Leistungszuschlag mindert den Eigenanteil zusätzlich, gestaffelt nach der Aufenthaltsdauer: 15 % im ersten Jahr, 30 % im zweiten, 50 % im dritten und 75 % ab dem vierten Jahr.

Was ändert sich zwischen Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5?

Pflegegeld und Pflegesachleistung steigen weiter, von 800 € auf 990 € beziehungsweise von 1.859 € auf 2.299 €. Pflegegrad 5 ist zusätzlich an besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung geknüpft, etwa bei ausgeprägten Verhaltensweisen oder einem sehr hohen Betreuungsaufwand rund um die Uhr.

Quellen

Beträge geprüft am 24. August 2026. Maßgeblich ist immer der Bescheid Ihrer Pflegekasse.

Nächste Schritte

  1. Verhinderungspflege prüfen

    Sehen Sie, wie viel Budget für Ersatzpflege zur Verfügung steht, wenn die pflegende Person eine Pause braucht.

    Zur Verhinderungspflege →
  2. Alle Ansprüche berechnen

    Sehen Sie auf einen Blick, welche monatlichen und jährlichen Beträge Ihnen mit Pflegegrad 4 zustehen.

    Zum Leistungs-Rechner →
  3. Kurzzeitpflege als Übergang

    Prüfen Sie eine vorübergehende stationäre Unterbringung, wenn häusliche Pflege kurzfristig nicht mehr ausreicht.

    Zur Kurzzeitpflege →

Passende Seiten